Terminabsage:

Gerne reserviere ich Ihnen einen Termin.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir mindestens 48 Stunden vorher Bescheid zu geben, ansonsten muß ich Ihnen die Hälfte der Behandlungskosten berechnen.


Bei Nichterscheinen eines Kunden zum vereinbarten Termin, bin ich lt. § 615 BGB ebenfalls berechtigt, den Verdienstausfall in Rechnung zu stellen. 

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!